Demokratie leben!

Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Schönebeck (Elbe)

Antragstellung

 

Sie möchten Vielfalt und Teilhabe in der Schönebecker Zivilgesellschaft vorantreiben und somit eine lebendige Demokratie vor Ort gestalten? Sie sagen JA zu einem weltoffenen und toleranten Miteinander und sagen aktiv NEIN zu Extremismus, Diskriminierung und demokratiefeindlichen Phänomenen? 

Dann nutzen Sie die finanziellen Möglichkeiten des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für Ihre kreativen Projektideen. Die externe Koordinierungs- und Fachstelle berät Sie gern dazu.

Grundsätzlich förderfähig sind im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Maßnahmen, die zusätzlich sind, also nicht in andere Aufgabenbereiche gehören. „Regularaufgaben“ oder Maßnahmen, die zu den Kernaufgaben des Trägers gehören, können nicht gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Zuwendungsempfänger nichtstaatlicher Organisationen, welche gemeinnützig tätig sind und die fachlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines entsprechenden Projektes mitbringen (ordnungsgemäße Buchführung, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel). Wenn Sie selbst keinen Antrag stellen können, helfen wir Ihnen gern einen entsprechenden Projektpartner zu finden.

Die Fragen aus unserem Informationsflyer sollten Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes im Blick haben und positiv beantworten können. Ist dies der Fall, ist die Grundlage für ein gelingendes Projekt ganz im Sinne der Partnerschaft für Demokratie in Schönebeck (Elbe) gelegt.

Die Unterlagen für die Antragstellung und Projektabrechnung finden Sie im Downloadbereich.

Kontakt

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall einen persönlichen Gesprächstermin mit der Koordinierungs- und Fachstelle zu vereinbaren, um Ihre Projektideen vom Anfang bis zum Ende gut begleitet zu wissen.

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!

1 + 7 =